Verein für deutsche Rechtschreibung und Sprachpflege e.V.
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VRS-Pressemitteilung zur Rücknahme der Rechtschreibreform

Der Weg ist frei

Abdruck honorarfrei - Beleg erbeten!

Drei Mythen über angebliche rechtliche Hürden zur Reformrücknahme - und wie die Wahrheit aussieht

In der aktuellen Diskussion über die Rechtschreibreform ist eine Reihe von Gerüchten darüber im Umlauf, welche rechtlichen Hindernisse einer offiziellen Rückkehr zur bewährten Rechtschreibung angeblich im Wege stünden. Der Verein für deutsche Rechtschreibung und Sprachpflege e. V. (VRS) - www.vrs-ev.de - möchte mit dieser Pressemitteilung zur Mythenbereinigung beitragen.

"Internationale Verträge machen einen deutschen Alleingang unmöglich." - FALSCH!

Oft wird von einem internationalen Vertrag gesprochen, den Deutschland bei der Aushandlung der Rechtschreibreform geschlossen habe. Unterschrieben wurde aber am 1. Juli 1996 in Wien von Vertretern aus Deutschland, Österreich, der Schweiz und anderen Staaten lediglich eine Absichtserklärung, deren Einhaltung auf Freiwilligkeit beruht. Die österreichische Unterrichtsministerin stellte vor der Unterzeichnung ausdrücklich fest, daß die Absichtserklärung nur von politischer Bedeutung sei, aber keine rechtliche Wirkung habe. Mit der Auflösung der Zwischenstaatlichen Kommission für deutsche Rechtschreibung ist bereits von dem in der Erklärung geplanten Verfahren abgewichen worden. Auch die in dem Dokument festgehaltene Aufgabe der Kommission, auf Einheitlichkeit der deutschen Rechtschreibung hinzuwirken, hat diese nicht erfüllen können - eingetreten ist bekanntlich das genaue Gegenteil.

"Das Bundesverfassungsgericht hat die Rechtschreibreform für rechtmäßig befunden. Deshalb wird die neue Rechtschreibung ab 1. August 2005 Gesetz." - FALSCH!

Es gibt kein Rechtschreibgesetz, und es ist auch keines vorgesehen. Die mangelnde Gesetzesgrundlage war gerade eines der Argumente der Kläger im betreffenden Verfahren. Der Termin 1. August 2005 ergibt sich aus der Wiener Absichtserklärung, und selbst bei seiner Einhaltung könnte die neue Rechtschreibung ab dann nur für Schulen und Ämter als alleinverbindlich erklärt werden. Für diese Bereiche habe der Staat auch ohne Gesetz Regelungsbefugnis, beschied das Gericht und wies damit die Klage der Schülereltern ab. Die Zulässigkeit einer solchen Regelung sah das Gericht jedoch nur unter bestimmten Voraussetzungen gegeben, und genau hier ist es von falschen Einschätzungen ausgegangen. In der Urteilsbegründung heißt es: "Bei der Konkretisierung des gesetzlichen Schulauftrags habe das zuständige Ministerium sinngemäß die Prognose gestellt, daß die Rechtschreibreform die notwendige allgemeine Akzeptanz finden werde. Nach derzeitigem Kenntnisstand sei diese Prognose nicht zu beanstanden." Nach heutigem Kenntnisstand allerdings gibt es sehr wohl Grund zur Beanstandung. Alle Umfragen und Abstimmungen zum Thema zeigen eine deutlich mehrheitliche Ablehnung der neuen Rechtschreibung. Selbst nach achtjähriger Praxis mit der Reformrechtschreibung kann von allgemeiner Akzeptanz keine Rede sein.

"Damit die Rechtschreibreform zurückgenommen werden kann, muß die Ministerpräsidentenkonferenz dies einstimmig beschließen." - FALSCH!

Dafür bedarf es keineswegs unbedingt eines einstimmigen Beschlusses, obwohl ein solcher den Prozeß bundesweit zweifellos beschleunigen würde. Denn es sind in der Ministerpräsidentenkonferenz, wie in der Kultusministerkonferenz, zwar einstimmige Beschlüsse vereinbart, doch sind diese nicht rechtlich bindend. Die Befolgung beruht ausschließlich auf Freiwilligkeit. Das gilt für beide Gremien. Die Konferenzen sind keine Verfassungsorgane; sie sind einst nur zu Koordinationszwecken ins Leben gerufen worden und ändern nichts an der Eigenständigkeit der einzelnen Länder. Und bekanntlich liegt gerade der Kultusbereich laut Grundgesetz in der Länderhoheit. Deshalb können die rückkehrwilligen Länder die Reform in ihrem eigenen Land zurücknehmen, genauso wie es schon einmal in Schleswig-Holstein der Fall war - diesmal jedoch, aufgrund der politischen Situation, mit besseren Erfolgsaussichten.

Christian Melsa
Beisitzer und Netzbetreuer
Verein für deutsche Rechtschreibung und Sprachpflege e.V.
D-90571 Schwaig bei Nürnberg
http://www.vrs-ev.de/vorstand.php#melsa
melsa@vrs-ev.de

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Letzte Änderung am 11. August 2004